Beruf und Geld

9 Tipps für Azubis um Kindergeld zu erhalten

Da Sie als Auszubildender noch keine hohen Einkommensbeträge verdienen, ist es von Vorteil, jede finanzielle Unterstützung zu nutzen. Eine dieser Unterstützungsmöglichkeiten ist der Erhalt von Kindergeld. Als Auszubildender haben Sie bis zu einem bestimmten Alter berechtigten Anspruch auf Kindergeld. Um dieses zu erhalten, müssen Sie allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zudem ist ein vollständiger Antrag mit wichtigen Leistungsnachweisen und Belegen für die Gestattung der Kindergeldauszahlung vorzulegen. Welche Voraussetzungen Sie beachten und erfüllen müssen, erklären wir in den folgenden Tipps. Außerdem geben wir Ihnen eine Übersicht über die Länge Ihres Anspruches und Tipps für den normgerechten vollständigen Antrag. So steht Ihrem Erhalt des unterstützenden Kindergeldes nichts mehr im Weg.

Tipp 1: Mitteilung über Suche nach Ausbildungsplatz

Falls Sie noch keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden haben, ist es wichtig, die Behörden über Ihre Suche zu informieren. Bis zur Beendigung Ihres 21. Lebensjahr haben Sie trotz dessen einen Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld.

Für den Erhalt sind neben dem Vordruck für die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- und Arbeitsplatz weitere Nachweise vorzulegen. Teilen Sie dem zuständigen Jobcenter Ihre Situation schnellstens mit und melden Sie sich als arbeitssuchend bzw. ausbildungsplatzsuchend. Nur so erhalten Sie die Bescheinigung der Berufsberatung, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Die Bescheinigung selbst legen Sie dann bei der zuständigen Familienkasse vor.

Für den Fall, dass Sie sich bei der Agentur für Arbeit nicht als ausbildungsplatzsuchend gemeldet haben, benötigen Sie Belege über Ihre Bewerbungen. Mit der Vorlegung der Bewerbungen inklusive den erhaltenen Absagen belegen Sie Ihre Suche. Diese legen Sie stattdessen bei der Familienkasse vor.

Tipp 2: Hier geben Sie Ihren Antrag ab

Ihren vollständigen Antrag auf Kindergeld geben Sie in der Regel in schriftlichem Format bei der zuständigen Familienkasse ab. Diese örtliche Familienkasse ist für die meisten in der Bundesagentur für Arbeit aufzufinden. Eine Übersicht der zuständigen Familienkassen finden Sie sicherheitshalber auch auf der Website der Bundesagentur für Arbeit aufgelistet. Neben dem Antrag werden von Ihnen zudem eine Reihe weiterer Formulare zur Gestattung verlangt.

Tipp 3: Diese Unterlagen müssen Sie vorlegen

Neben Ihrem schriftlichen Antrag auf Kindergeld müssen Sie zudem folgende Formulare und Nachweise bei der Familienkasse vorlegen. Abgesehen von einer Kopie Ihrer Geburtsurkunde gehört auch Ihre Steueridentifikationsnummer zu den vorzulegenden Unterlagen. Falls vorhanden, geben Sie zudem Kindergeldnummer und Ihre Bankverbindung an.

Ab einem Alter von 18 Jahren müssen Sie zudem eine Praktikums- oder Schulbescheinigung vorlegen. Damit weisen Sie nach, dass Sie sich in Ausbildung befinden. Bei einer schulischen Berufsausbildung ist eine entsprechende Schulbescheinigung vorzulegen. Wo Sie diese Schulbescheinigung erhalten, ist in diesem Artikel auf Uni-24.de zusammengefasst.

Wenn Sie sich allerdings in einer betrieblichen Ausbildung befinden oder diese beginnen möchten, ist der Familienkasse ein Nachweis über die Art und Dauer der Ausbildung vorzulegen. Dieser Nachweis kann beispielsweise in Form einer Kopie des Ausbildungsvertrages angenommen werden.

Tipp 4: Kopien und Dokumentation sind das A und O

Um bei Nachfrage der Familienkasse nötige Unterlagen vorlegen zu können, ist es von Vorteil, diese übersichtlich aufzubewahren. Bei einem Studium oder einer Ausbildung mit Anwesenheitspflicht beispielsweise erhalten Sie die Nachweise für Ihre Ausbildung in Form von Scheinen. Das Kopieren und die Dokumentation dieser Scheine macht Sie vorbereitet auf die Nachfrage der Familienkasse und ist somit Pflicht.
Diese gründliche Dokumentation ist bei jedem Ihrer Einkünfte notwendig. So können Sie diese auf Anfrage Ihrer zuständigen Familienkasse direkt vorlegen und zeitaufwändige Probleme vermeiden.

Tipp 5: Welche Arten von Einkünften beeinflussen Ihren Kindergeldanspruch negativ und welche nicht?

Zwar wurde die Einkommensgrenze in Deutschland abgeschafft, allerdings können sogenannte „schädliche Einkünfte“ Ihnen den Anspruch auf Kindergeld streitig machen oder dieses verkürzen. Zu solchen schädlichen Einkünften zählen Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit sowie selbstständiger bzw. gewerblicher Arbeit und Einnahmen aus der Land- und Forstwirtschaft.

Hingegen nicht schädlich und somit nicht Einfluss nehmend auf Ihr Kindergeld ist beispielsweise eine Au-pair-Tätigkeit. Zudem sind Einnahmen aus Kapitalvermögen und Einnahmen aus Vermietung bzw. Pachtung unschädlich.

Tipp 6: Die richtige Wahl des Nebenjobs

Möchten Sie sich während Ihrer Ausbildung etwas dazu verdienen, aber trotz dessen vom Kindergeld profitieren? Dann ist es wichtig, den richtigen Nebenjob auszuwählen. Da Ihnen bzw. Ihren Eltern das Kindergeld seit dem Jahr 2012 einkommensunabhängig ausgezahlt wird, ist es kein Problem, einen Nebenjob auf 450 € Basis anzunehmen. Hierfür fallen lediglich 2 % Steuern und Sozialabgaben an, die oftmals vom Arbeitgeber übernommen werden.

Dabei müssen Sie auf die Menge Ihrer Arbeitsstunden beachten. – Die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche sollten Sie aus diesem Grund nicht überschreiten.

Tipp 7: So viel dürfen Sie verdienen

Nach aktuellem Stand gilt der Grundfreibetrag bei 9408 € (Stand 2020) pro Jahr. Bis zu diesem Betrag müssen Sie keine zusätzlichen Steuern zahlen. Bei einer Heirat gilt dieser Betrag verdoppelt für Sie und Ihren Partner. Überschreiten Sie diesen Betrag, fällt eine Lohnsteuer an und die Auszahlung des Kindergeldes kann Ihnen streitig gemacht werden.

Tipp 8: Die Mindestzahl an Ausbildungs- und Unterrichtsstunden

Für die Familienkasse gilt Ihre Ausbildung als ernsthaft angestrebt, sobald die Ausbildungs- bzw. Unterrichtsstunden bei mindestens 10 Stunden pro Woche liegen. Bei einer niedrigeren Stundenzahl müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrem entsprechenden Zeitaufwand außerhalb der Unterrichts- und Ausbildungszeit nachgehen. Somit in Form von ausbildungsfördernden Aktivitäten, wie praktischen Übungen bezüglich des Unterrichtsstoffes.

Diese Mindeststundenzahl soll so beweisen, dass Ihre Ausbildung Sie für die spätere Ausübung eines Berufes qualifiziert. Insgesamt muss die Dauer der Ausbildung der regulären Dauer entsprechen, um anerkannt zu werden.

Tipp 9: Bis zu welchem Alter ist der Erhalt von Kindergeld möglich?

Der Anspruch auf Kindergeld endet prinzipiell mit Erreichen des 25. Lebensjahres oder mit Beendigung der Ausbildung. Das hängt davon ab, welche Option für Sie zuerst eintritt. Beachten Sie dabei, dass Ihre Erklärungspflicht auch bei Abbruch und Beendigung der Ausbildung gilt. Bei Abbruch Ihrer Ausbildung informieren Sie die zuständige Familienkasse schnellstens in Form einer Erklärung zum Ausbildungsverhältnis.

Ähnliches gilt bei der Beendigung Ihrer Ausbildung. Bei abgeschlossener betrieblicher Ausbildung reichen Sie bei der Familienkasse eine Bescheinigung Ihrer Ausbildungsstätte ein. Die Beendigung einer schulischen Ausbildung hingegen wird mit der Kopie Ihres Prüfzeugnisses belegt, wobei Sie die Bewertungen selbst unkenntlich machen dürfen.
Sofern Sie im gesetzlich verpflichtenden Wehr- und Zivildienst gedient haben, können Sie das Kindergeld über Ihr 25. Lebensjahr hinaus erhalten. Die Verlängerung entspricht dem Zeitraum, in dem Sie im Zivildienst gedient haben. Das Dienen im seit 2011 eingeführten Bundesfreiwilligendienst hingegen befürwortet keine Verlängerung der Kindergeldauszahlung.

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